Widerspruchsverfahren gegen das MDK - Gutachten
Frau Laake ist Pflegesachgutachterin und arbeitet mit den Sozialgerichten Bayerns zuammen.
Damit Ihr Fall erst gar nicht vor dem Sozialgericht landet, begleiten Sie die sozialen Franken. Beachten Sie die Fristeinhaltung und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf.
Sie können einen Erstbesuch buchen. An diesem Besuch wird der tatsächliche Pflegegrad ermittelt und alles weitere besprochen. Die Erstellung eines Pflegegutachtens hat Individualität, daher kann im Voraus kein Preis festgesetzt werden. Die Stunde wird mit 90,00€ veranschlagt. Die Dauer der Erstellung ist unterschiedlich auch die dazu gehörigen Aufgaben, Arztgespräche, Einholung der Dokumentation, Gespräche mit anderen involvierten Personen.
Einen Rechtsanwalt der sich mit dem Sozialrecht auskennt, müssen Sie dazu suchen. Im Landkreis An / NEA steht ein Rechtanwalt zur Verfügung. Aber auch der VDK bietet rechtliche Begleitung.
Achtung hier müssen Fristen eingehalten werden! Möchten Sie das nicht, dann übernimmt Familiara alle notwendigen Schritte mit Frau Laake gemeinsam für Sie.
Dies kann auch in Zusammenarbeit mit Familiara geschehen
"Die sozialen Franken" kommen vorbei und unterhalten sich mit Ihnen. Dabei wird eine Stellungnahme zu Ihrem Fall geschrieben. Die Stellungnahme geht dann weiter zu Familiara, dort beschäftigen sich erfahrene Rechtsanwälte mit ihren Aussagen.
Bei Widerspruchserfolg wird rückwirkend ab der Einstufung gezahlt.
Oder sie haben einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, dann schreibt unsere Pflegesachverständige für Sie auf Wunsch ein Gegengutachten, das sie dem Gericht vorlegen können.
Bei einer erfolgreichen Höherstufung zahlt die Pflegekasse stets rückwirkend ab Antrag (Höherstufung).