Pflegeberatung nach SGB XI §7a
Kurzübersicht
- Klärung des individuellen Bedarfs
- Beratung zu Leistungen SGB XI
- Unterstützung bei Anträgen
- Beratung zur Pflege & Versorgung
- Infos zu regionalen Anlaufstellen
- Praktische Tipps für pflegende Angehörige
- Beratung zu rechtlichen Fragen
- Infos zu Reha, Teilhabe & Betreuung
- Tipps zur altersgerechten Wohnraumgestaltung
- Hinweise zu Pflegehilfsmitteleinsatz und dem SGB V
- Schriftliches Hilfsmaterial
- Hausbesuch & Fallmanagement
- Gemeinsame Ausarbeitung und Simulierung ihres aktuellen Pflegegrades
Jeder der einen Pflegegeldantrag stellt, hat ab dem ersten Tag des Antrages, ein Anrecht auf eine professionelle Pflegeberatung. Die Sie bei einem positiven Bescheid weiterhin halbjährlich in Anspruch nehmen können.
Diese Beratung ist sehr umfangreich (2 - 3 Std) und wird individuell auf Sie angepasst. Am besten ist es, dass alle Beteiligten an dieser Beratung teilnehmen.
Es wird der Pflegegrad an Hand einer Simulation ermittelt. Sämtliche Module sowie Unterpunkte werden mit Ihnen an- und besprochen - so entsteht Ihr individueller Pflegeversorgungsplan. Dieser wird dann ihrer Pflegeversicherung vorgelegt.
Evtl. benötigte Therapien, Pflegehilfsmittel oder Rehamaßnahmen werden schriftlich empfohlen. Der fertige Versorgungsplan wird Ihnen als Kopie zugesendet.
Falls notwendig werden Sie zu behindertengerechten Wohnumbauten beraten. Sie erfahren auch etwas über etwaige Fördermöglichkeiten und vieles mehr.
Hier geht es weiter: SGB XI § 37 Abs 3 für alle Pflegekassen (AOK,DAK,Barmer,VIVIDA,IHK) usw.
Sie finden uns im BKK Pflegefinder. Das ist übrigens die einzige Versicherung, die Pflegeberater aufgenommen hat.