Die sozialen Franken

Ihre unabhängige, neutrale Pflegeberatung für alle Pflegeversicherungen. Unsere Pflegesachverständige stehen Ihnen bei Seite!

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MDK Gutachten machen bis zum Juli 2022 keine Hausbesuche bei der Begutachtung eines Pflegegrades.

Ab 01.01.2022 nur noch 40€ für Hilfsmittel

Gemäß § 40 Absatz 2 SGB XI sind die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von 40 Euro.

Der Gesetzgeber hatte letztmalig mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) festgelegt.  Der Höchstbetrag (von 60 Euro) für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel endet zum 31. Dezember 2021.

Ambulante Pflege ab 2022 (05.2021)

Da Pflegenotstand herrscht, möchten wir eine Alternative bieten. Es werden Alltagsbegleiter und hauswirtschaftlichnahe Dienste für den privaten Pflegehaushalt angeboten. (Ambulante Dienste). Für Anfragen senden Sie gern eine Mail an Frau Laake.

Die sozialen Franken suchen stets Frauen und Männer, die gern mit Menschen zusammen sind und diese zuhause unterstützen möchten. Die Unterstützung umfasst Begleitungen jeglicher Art, spazieren gehen, gemeinsam zum Amt oder zum Arzt fahren, einkaufen u.ä. Sie unterstützen den Haushalt, indem Sie gemeinsam die alltäglichen Arbeiten im Haus begleiten. Betten machen, Spülmaschine einräumen, kleinere Putzarbeiten, Wäsche waschen und aufhängen u.ä. durchführen. Sie beraten den Menschen indem Sie Vorschläge zur Erleichterung des täglichen Lebens zuhause tätigen u.v.m.

Damit Sie das professionell durchführen können, erhalten sie vor Beginn der Einsätze eine Schulung von 30 Unterrichtseinheiten (280€), die auf Ihren Einsatz abgestimmt ist. Die Schulung bietet Frau Laake, bei einem Jahr  Mitarbeit bei den sozialen Franken, kostenlos an. Sie können die Stunden, die Sie durchführen möchten, selbst bestimmen Teilzeit (bis zu 21 Stunden montl.) tätig werden.

Wir bieten vorerst Mitarbeit mit bis zu 37,5 Std. (12,00 € pro Std.) brutto wie netto monatlich an. Sie können daher bis zu 5400 € jährlich steuerfrei dazu verdienen und eine wertvolle Unterstützung im pflegenden Haushalt sein.

Gerne auch Menschen die mit ADHS - Kindern zurechtkommen oder deren Mütter zuhause entlasten möchten. Besonders ist die Mitarbeit auch für Personen, die in den Pflegeberuf schnuppern möchten. Die Erfahrung ist für diese Personen, das Sprungbrett in den Pflegeberuf.

Wir suchen im Landkreis Ansbach und Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim.
Möchten Sie mehr erfahren, dann melden Sie sich unter: 09845 985706

Wir und die Hilfebedürftigen freuen uns und sagen DANKE für ihr Engagement

Anfragen unter oder Kunden die buchen möchten unter: laake@die-sozialen-franken.de

Seit 04.2021 sind "Die sozialen Franken" sind Forschungspartner von

Bayern sucht Menschen die an einer Demenz leiden. Es soll ein weites Netzwerk für pflegende Angehörige entstehen. Evtl. sollen noch fehlende Dienstleistungen ergänzt werden.

Die Studie wird 5 Jahre von den Forschungspartnern begleitet, bis diese dann von der Uni in Erlangen ausgewertet werden. Deutschlandweit geht die Studie 3 Jahre.

Wer also Lust hat, mit zu gestalten, kann sich gern bei uns melden. Gehen Sie dazu auf Kontakt.

Der Gesundheitsminister Jens Spahn möchte gern die Daumenschrauben beim Verhinderungspflegegeld ansetzen. Ich meine Finger weg - dafür lief eine Petition. Für die Petition wurden 57.000 Unterschriften gesammelt. Sie wird Herrn Span vorgelegt.

Verhinderungspflege SGB XI § 39

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson § 39 SGB XI (Gesetzestext zur Verhinderungspflege)

(1) Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr; § 34 Absatz 2 Satz 1 gilt nicht. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Ver-hinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung  gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1612 Euro belaufen, wenn die Ersatzpflege durch andere Pflegepersonen sicher gestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

(2) Der Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 2418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.

Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 angerechnet.

(3) Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 Satz 3 für bis zu sechs Wochen nicht überschreiten.

Wird die Ersatzpflege von den in Satz 1 genannten Personen erwerbsmäßig ausgeübt, können sich die Aufwendungen der Pflegekasse abweichend von Satz 1 auf den Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 belaufen; Absatz 2 findet Anwendung.

Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden.

Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 1 und 3 dürfen  zusammen den Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 nicht übersteigen; Absatz 2 findet Anwendung.

Das ist zu kompliziert für Sie?

Dann kontaktieren sie die sozialen Franken!

Sozialgesetzbuch (SGB V)      Fünftes Buch       Gesetzliche Krankenversicherung

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SGB XI § 37 Abs. 3

Der Beratungsbesuch (Pflichtberatung) hat eine wichtige Funktion und Bedeutung sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Pflegenden bei häuslicher Pflege. Er dient insbesondere der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung. Sie ist deshalb seit Oktober regelhaft wieder aufzunehmen.

Im Falle steigender Corona-Fallzahlen wird zu berücksichtigen sein, dass Pflegebedürftige zur Minimierung des Infektionsrisikos auf den Kontakt fremder Personen in ihrer häuslichen Umgebung ggf. verzichten möchten. Zugleich ist unter Beachtung der Notwendigkeit der Durchführung der Beratungsbesuche zu berücksichtigen, dass Pflegedienste während der Pandemie hinreichend Zeit für Pflege und Betreuung haben. Sollten die bis zum 31.12.2020 nachzuweisenden Beratungsbesuche im Einzelfall aus den oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden können, wird sich dies nicht nachteilig auf den Pflegebedürftigen auswirken. Die Pflegebedürftigen sollten sich in diesen Fällen mit ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen."

Das bedeutet, dass ca. 1.900.000 Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, doch schon bis zum 31.12. einen absolvierten Beratungsbesuch nachweisen müssen.

Da das vierte Quartal bedingt durch Urlaubs- und Feiertage ohnehin über weniger Arbeitstage verfügt, dürften die Telefone bei den 14.000 Ambulanten Pflegediensten und Freien Pflegeberater/innen in den kommenden Wochen nicht stillstehen.Statt einem geordneten Plan zur Entlastung der Situation für die Familien und Pflegedienste zu verfolgen, wird nun den einzelnen Familien die Aufgabe übertragen, sich bei Sorge um Pandemie bedingte Ansteckungsrisiken selber um eine Befreiung von der Pflicht zur Dokumentation des Besuchs zu kümmern.

Rufen Sie an, machen Sie einen Termin aus, sonst wird Ihr Pflegegeld gekürzt.

Bayern

das Landespflegegeld wird einmal jährlich (ab Herbst) ausgezahlt.

Aus den Nachrichten: Neuer Pflege-TÜV soll Wahl eines Heims leichter machen

Der neue Pflege-TÜV soll Pflegebedürftigen und Angehörigen helfen, Pflegeheime besser miteinander vergleichen zu können. Informationen über die tatsächliche Lebens- und Versorgungssituation der bundesweit 13.000 stationären Einrichtungen sollen dann auch öffentlich zugänglich sein. So soll zum Beispiel geprüft werden, was für den Erhalt der Mobilität der Heimbewohner und ihre Selbständigkeit im Alltag getan wird, wie die Unterstützung im Notfall ist, ob freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet werden oder was getan wird, um schwere Stürze zu vermeiden. Auch der Personalschlüssel soll hier Beachtung finden - oder wie lange kein Bewohner sich mehr wund gelegen hat.

Bislang war es Praxis, dass die Heime durch eine Gesamtnote bewertet wurden. Das Urteil stützte sich bislang allerdings vorwiegend auf die Dokumentation der Pflegesituation durch die Einrichtungen selbst, so dass die Noten objektiv kaum vergleichbar waren - und viele Heime zudem die Note "sehr gut" erhielten.  Darauf konnte sich aber keiner wirklich verlassen.

Mit dem neuen Pflege-TÜV greifen sowohl veränderte, interne als auch externe Prüfungsmechanismen. Schon ab Frühjahr 2020 sollen erste Ergebnisse online zu sehen sein. Bis Ende 2020 sollen alle Heime dem neuen Pflege-TÜV unterzogen worden sein. Bei Mängeln kann die Pflegekasse Auflagen erteilen, die Vergütung mindern oder sogar den Versorgungsvertrag kündigen. Außerdem sollen die Prüfer den Pflegekräften Empfehlungen geben, wie die Qualität verbessert werden kann.

Die Vergangenheit zeigte, dass man sich nicht auf die Prüfungsaussagen verlassen konnte.
Besuchen sie die Einrichtung, besser noch: Viele Einrichtungen bieten Zimmer an. Machen sie doch mal Urlaub in einer Pflegeeinrichtung ihrer Wahl, 5 - 7 Tage sollten ausreichen einen tieferen Einblick zu erhalten.

Erst dann entscheiden Sie.

Oder geben Sie einen Auftrag zum Erkunden der Pflegeeinrichtung, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Darlehen und anderes

Sie können in Bayern ein 10.000€ leistungsfreies Darlehen erhalten. Es soll die Wohnungen behinderten und altersgerecht werden lassen.

Außerdem können Sie eine private Pflegehilfe (Betreuungskraft) von der Steuer absetzen! Ein Fünftel erkennt das Finanzamt an.

Wir übernehmen gern (gegen eine kleine Gebühr) die Gehaltsabrechnung bei der Knappschaft (Minijob), denn jeder Cent, der verdient wird, muss bei der Knappschaft gemeldet werden; sonst unterstützen Sie Schwarzarbeit.

Möchten Sie mehr darüber erfahren?

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